Angestellter Rechtsanwalt Richard Petermann

Rechtsanwalt Petermann

Schwerpunkte:

  • Familien- und Erbrecht
  • Insolvenzrecht
  • Verkehrsrecht
  • WEG-Recht
  • Zwangsvollstreckung

Rechtsanwalt Petermann ist 1947 in Linnich im Rheinland geboren. Nach dem Abitur in Baden-Baden hat er in Freiburg das Jura-Studium im Sommer 1978 abgeschlossen, die Referendar­zeit wurde mit dem zweiten Staats­examen im Februar 1980 erfolgreich beendet. Nach einjähriger Angestellten­tätigkeit als Rechtsanwalt in Wangen im Allgäu erfolgte die Zulassung beim Landgericht Freiburg im März 1981.

Rechtsanwalt Petermann ist verheiratet und hat einen Sohn. Seine Hobbies sind Musik jeglicher Schattierung und Sport, hier insbesondere Fußball, der teilweise auch aktiv betrieben wurde.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts.

Insbesondere bei der Betreuung von Mandanten in der Trennungs­situation und den teilweise erheblichen finanziellen Konsequenzen von Trennung und Scheidung hat sich in den letzten Jahren auch ein erhöhter Beratungs- und Betreuungs­bedarf im Verbraucher­insolvenz­recht ergeben, so dass er sich schwerpunkt­mäßig auch mit der Schulden­regulierung sowohl im formellen Verbraucher­insolvenz­verfahren wie auch im Rahmen von sonstigen Verhand­lungen mit Gläubigern befasst.

Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Petermann sind das Wohnungs­eigentumsrecht sowie das Verkehrs­unfallrecht, darüber hinaus die Durchsetzung titulierter Forderungen im Wege der Zwangs­vollstreckung.

Rechtsanwalt Petermann ist Mitglied der Arbeits­gemeinschaft Verkehrs­recht des Deutschen Anwaltsvereins, außerdem der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.